Verpflichtung oder Vorteil? Was die FEM 4.004 noch kann außer lästig sein

Ob man sie UVV-Prüfung oder Staplerprüfung nach FEM 4.004 nennt – jeder, der Elektro-, Diesel- oder Treibgasstapler in seinem Flurförder-Fahrzeugpark hält, kennt die jährliche verpflichtende Staplerprüfung. Und zumeist wird die Prüfung, weil sie den laufenden Betrieb stört, als lästiges Übel abgetan. Zu Unrecht, denn die Staplerprüfung nach FEM 4.004 bedeutet für die Betriebssicherheit noch viel mehr als lediglich eine begehrte Prüfplakette auf jedem geprüften Flurförderzeug.

Wenn ein Stapler-Experte, etwa von Frantz Gabelstapler in Neuhof an der Zenn, eine Staplerprüfung nach FEM 4.004 vornimmt, dann geht diese Prüfung in die Tiefe und umfasst die gewissenhafte Kontrolle zahlreicher Funktionen und Teile Ihrer Elektro-, Gas- und Dieselstapler. Die „FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION“ (Europäische Vereinigung der Förder- und Lagertechnik) hat in ihrem Regelwerk 4.004 genau festgelegt, was an „angetriebenen Flurförderzeugen nach ISO 5053 und Flurförderzeugen angetrieben durch Mitgänger, beide mit oder ohne Hubfunktion“ durch einen Experten geprüft werden soll. Dazu gehören u.a.:

- Hubeinrichtungen
- Gabelzinken und Gabelknick
- Ketten
- Auspuffwerte bei Dieselmotoren
- Bremsen und Bremssystem
- Räder und Reifen
- Fahrerplatz und Bedienelemente
- Sicherheitseinrichtungen
- Lenkung
- Beschilderung
- Elektrische Ausrüstung
- Abschaltvorrichtungen / Notausschalter
- Hydraulik
- Anhängerkupplung
- Anbaugeräte
- Zusatzausrüstungen

Diese Untersuchung muss fortlaufend und jeweils nach maximal 12 Monaten durchgeführt werden. Sie erfolgt im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung und der BG-Vorschrift für Flurförderzeuge, BGV D27. Alle Kontrollen (und evtl. festgestellten Mängel am Stapler) müssen in einem Prüfbuch, zusammen mit dem Prüfungsergebnis und dem Namen des Prüfers, festgehalten werden. Nachdem alle eventuellen Mängel behoben sind, erhält der jeweilige Elektro-, Gas- oder Dieselstapler bzw. anderes Flurfördergerät eine Prüfplakette.

Eine professionell durchgeführte Prüfung nach FEM 4.004, wie sie Frantz Gabelstapler in Neuhof an der Zenn anbietet, gibt Ihnen also die Gewissheit, dass Ihr Stapler die gesetzlichen Vorgaben an Sicherheit und Nichtgefährdung der Bediener (Staplerfahrer) erfüllt. Doch die Staplerprüfung leistet noch mehr: Sie sorgt für den Werterhalt Ihres Staplers bzw. Lagergeräts und hält die Gesamt-Unterhaltskosten des Flurförderzeugs gering, da Mängel und Verschleiß frühzeitig erkannt und behoben werden können. Und schließlich hilft sie auch zu erkennen, ob ein Gas-, Diesel- oder Elektrostapler Gefahr läuft, demnächst ganz auszufallen.

Und weil die Staplerprüfer von Frantz Gabelstapler in Neuhof an der Zenn die anstehenden Prüfungen zu Ihrer Wunschzeit durchführen können, werden eventuelle Störungen im Betriebsablauf auf ein Minimum reduziert.

Die FEM 4.004-Prüfung (früher UVV-Prüfung), durchgeführt von Stapler-Experten bei Frantz Gabelstapler in Neuhof an der Zenn: Nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern unter Sicherheitsaspekten UND aus wirtschaftlicher Sicht eine wertvolle Unterstützung, um Ihren Flurförderzeug-Fuhrpark problemlos „am Laufen zu halten“. Rufen Sie uns an, wir unterbreiten gerne ein Angebot!